Gebührenordnung

In dieser Ordnung werden sämtliche Gebühren und Beiträge des Vereins festgelegt.

 

1.    Aufnahmegebühren:

       Bei Neuaufnahme in den Verein wird keine Aufnahmegebühr erhoben.

 

2.    Jahresbeiträge:

        1.  Erwachsene pro Person    (Beitragsklasse 1)       65,00 €

        2.  Jugendliche 14-17 Jahre   (Beitragsklasse 2)      30,00 €

        3.  Kinder  6-13 Jahre           (Beitragsklasse 3)      15,00 €

        4.  Ehepaare                        (Beitragsklasse 4)     110,00 €

        5.  Schüler/Studenten           (Beitragsklasse 5)       30,00 €

        6.  Passive                           (Beitragsklasse 6)       15,00 €

        7.  Kinder unter 6 Jahre        (Beitragsklasse  7)        0,00 €

        8.  Ehrenmitglieder               (Beitragsklasse  8)        0,00 €

Jahresbeiträge  sind je Kalenderjahr zu entrichten, unabhängig vom Beitritts- bzw. Austritts-Zeitpunkt während eines Kalenderjahres.

ERMÄßIGUNG: IST EINE ERWACHSENE PERSON (JAHRESBEITRAG 65,-€ ), ODER EIN EHEPAAR ( JAHRESBEITRAG 110,-€ ) AKTIVES MITGLIED IM VEREIN, BLEIBEN ALLE KINDER BIS ZUM VOLLENDETEN 13 LEBENSJAHR BEITRAGSFREI.

Der nächst höhere Jahresbeitrag ist ab dem Kalenderjahr zu entrichten, vor dem das dafür maßgebende  Lebensjahr vollendet wird. Ausgenommen Schüler, Studenten und Passive. Die Beitragsklassen werden den Vorgaben des BLSV angepasst.

 

3.  Arbeitsumlage:

In den Jahresbeiträgen der Beitragsklasse 1 und 4 sind je Person 15,00 € Arbeitsumlage enthalten.

Nachgewiesene Arbeitsstunden für den Verein werden auf die Jahresbeiträge je Stunde mit 2,50 € bis zu einer Höhe von maximal 15,00 € ( = 6 Arbeitsstunden ) verrechnet. Bei neu aufgenommenen Mitgliedern ist im 1. Jahr der volle Jahresbeitrag zu entrichten. Die abgeleisteten ( max. 6 ) Stunden werden auf den Jahresbeitrag des Folgejahres angerechnet.

Hat ein Mitglied mehr als 6 Arbeitsstunden abgeleistet, so sind die mehr geleisteten Stunden auf andere Familienmitglieder übertragbar, bzw. werden in einem Arbeitszeitkonto für spätere Jahre gespeichert.

 

Diese Gebührenordnung wurde beschlossen von der Mitgliederversammlung am 12.04.2019

Aunkirchen, den 12.04.2019                  Diethelm Weber  1. Vorsitzender

 

 

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