Ehren- und Geschenkordnung

Diese Ordnung regelt die Ehrung verdienter Mitglieder sowie Art und Wert von Geschenken an Vereinsmitglieder zu deren div. Jubiläen, Hochzeiten etc.

1.    Ehrung von verdienten Mitgliedern:

  1.  Als verdientes Mitglied im TC Aunkirchen gilt in der Vorstandschaft des Vereins tätig ist.
  2.  Verdiente Mitglieder des Vereins werden beim Ausscheiden aus ihrem Vorstandsamt mit der Ehrenurkunde des Vereins geehrt.

2.    Ehrenmitglieder:

  1. Mitglieder, die aufgrund besonderer Verdienste zum Ehrenmitglied erhoben werden sollen, werden vom Vereinsausschuss der nächsten MGV* vorgeschlagen und diese stimmt darüber ab.
  2. Ehrenmitglieder sind ab dem Zeitpunkt Ihrer Ernennung beitragsfrei.

3.     Geburtstagsjubilare:

  1. Mitglieder, die einen „runden“ Geburtstag feiern, werden vom Verein mit einem von dem Vereinsausschuss festzulegenden Geschenk beehrt, sofern dem Verein eine Einladung zur Geburtstagsfeier vorliegt. Diese Regelung gilt, ab dem 70sten Geburtstag unabhängig von einer Einladung zur Geburtstagsfeier.
  2. Ehrenmitglieder erhalten zu allen „runden“ Jubiläen eine Glückwunschkarte, auf Einladung zur Geburtstasfeier ein Geschenk.

4.       Hochzeiten von Mitgliedern:

  1. Mitglieder die Ihre Hochzeit feiern, erhalten ein Geschenk im Wert von ca. 100 DM, sofern dem Verein eine Einladung vorliegt.

Diese Ehrenordnung wurde beschlossen von der Mitgliederversammlung am __.__.1996

Aunkirchen,__.__.1996             Josef Schafflhuber, 1. Vorsitzender

*MGV=Mitgliederversammlung

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