SATZUNG UND ORDNUNGEN DES TC AUNKIRCHEN e.V.
Diese Ordnung legt die dem Vereinsausschuss angehörigen Mitglieder und deren Aufgabenbereiche fest.
1. Dem Vereinsausschuss gehören normalerweise an:
1. der 1. Vorsitzende
2. der 2. oder stellvertretende Vorsitzende
3. der Sportwart
4. der Jugendwart
5. der Anlagenwart
6. der Vergnügungswart
7. der Kassier
8. der Schriftführer
9. 2. Beisitzer
Daran ist die MGV jedoch nicht gebunden. Sie kann weitere oder auch weniger Ausschussmitglieder, deren Aufgabenbereiche Sie bestimmen kann wählen. Diese Aufgabenbereiche sind jedoch in dieser Vorstandsordnung festzulegen.
2. Für Ausschussmitglieder, die während des Jahres ausscheiden, kann der Vereinsausschuss Ersatzmitglieder bestellen.
3. Der Vereinsausschuss leitet den Verein. Er führt Beschlüsse der MGV durch und beschließt über alle Angelegenheiten, welche nicht durch die MGV geregelt werden. Im Rahmen der Satzung, der Beschlüsse der MGV und des Vereinsausschusses sind die einzelnen Ausschussmitglieder für die laufende Vereinsarbeit zuständig wie folgt:
1. 1. Vorsitzender
Er vertritt den Verein nach außen und ist für alle Entscheidungen zuständig, die aufgrund Dringlichkeit einer schnellen Erledigung bedürfen, soweit sie nicht für den Verein von grundsätzlicher Bedeutung sind.
2. 2. oder stellvertretender Vorsitzender
Er vertritt den Vorsitzenden bei dessen Verhinderung. Diese Einschränkung gilt nur im Innenverhältnis.
3. Sportwart
Er ist zuständig für Spielbetrieb und sportliche Veranstaltungen.
4. Jugendwart
Er ist zuständig für Spielbetrieb, sportliche Veranstaltungen und besondere Belange der Jugendlichen.
5. Anlagenwart
Er ist zuständig für die Herrichtung und Unterhaltung der Anlagen und Geräte.
6. Vergnügungswart
Er ist zuständig für die Organisation von gesellschaftlichen Veranstaltungen und für den Clubhausbetrieb, Getränke und Lebensmittel.
7. Kassier
Er erledigt die Kassengeschäfte.
8. Schriftführer
Er fertigt die erforderlichen Protokolle an und erledigt die schriftlichen Arbeiten.
9. Beisitzer
Sie sind in beratender Funktion im Vereinsausschuss tätig.
4. Sitzungen des Vereinsausschusses finden auf Einladung des 1.Vorsitzenden statt. Dieser ist zur Einberufung einer Sitzung verpflichtet, wenn drei der Ausschussmitglieder dies verlangen. Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Ausschussmitglieder anwesend sind. Bei Anwesenheit von 3 und mehr Schafflhubern, kann die Abstimmung angefochten werden.
Diese Vorstandsordnung wurde beschlossen von der Mitgliederversammlung am 25.02.1996
Aunkirchen,25.02.1996 Josef Schafflhuber, 1. Vorstand
*MGV=Mitgliederversammlung