Anlagen, Spiel-und Platzordnung

Diese Ordnung regelt die Benutzung der Anlage des TC Aunkirchen

1.     Clubhaus und Anlage:

  1. Das Clubhaus darf von allen Mitgliedern und Gastspielern benutzt werden.
  2. Über die Aushändigung von Schlüsseln jeglicher Art an Mitgliedern bestimmt die Vorstandschaft.
  3. Mitglieder, denen ein Schlüssel ausgehändigt wird, haben dafür zu sorgen, das dass von Ihnen geöffnete Schloss nach verlassen der Anlage wieder verschlossen ist. Bei Entnahme von Getränke, Speisen etc., sind diese in die im Clubhaus aufliegende „Schuldenliste für Mitglieder“ einzutragen. Nichtmitglieder haben sofort zu bezahlen, das Geld ist an einem sicheren Ort (z.B. Flutlichtkasse) zu hinterlegen. Verletzt ein Mitglied diese Sorgfaltspflicht, so wird ihm sofort der Schlüssel entzogen und der entstandene Schaden ist von ihm zu ersetzen. Beträge aus der Schuldenliste, die am Saisonende (jährlich ca. Ende Oktober) nicht bezahlt sind, werden dem betreffenden Mitglied vom Konto abgebucht.
  4. Leere Getränkeflaschen sind in Leerkästen zurückzustellen, mitgebrachte Getränkeflaschen sind wieder mitzunehmen. Gläser und Geschirr sind zu reinigen, anfallender Müll ist zu beseitigen.
  5. Das Clubhaus darf nicht mit Turnschuhen betreten werden.

2.  Tennisplätze: 

  1. Die Tennisplätze sind nur in Tennisschuhen und entsprechender Kleidung zu betreten bzw. zu bespielen.
  2. Der Tennisplatz muss frei und bespielbar sein.
  3. Bei trockenem Platz muss vor Spielbeginn ganz flächig und vor allem ausreichend bewässert werden.
  4. Nach dem Spiel sind die Plätze abzuziehen, bei Bedarf die Linien zu säubern, sowie die dazu verwendeten Geräte wieder an den dafür vorgesehenen Platz zu bringen.
  5. Sämtlicher Abfall ist zu beseitigen, evtl. mitgebrachte Getränkeflaschen auch wieder mit nach Hause zu nehmen.
  6. Sollten nicht ausreichend Plätze zur Verfügung stehen, gelten folgende Regelungen:

     a)  Als max. Spielzeiten gelten für Einzel  45 min., für ein Doppelspiel  60 min.

     b)  Mitglieder haben Spielrecht vor Gastspielern.

     c)  Ganztägig berufstätige Mitglieder haben Spielrecht vor Schülern oder dgl.,welche auch untertags spielen könnten 

 

Diese Platzordnung wurde beschlossen von der Mitgliederversammlung  am 25.02.1996

   Aunkirchen, __.__.1996         Josef Schafflhuber, 1. Vorstand

Die nächsten Termine

    Keine Termine vorhanden