Gastspielerordnung

Diese Ordnung regelt die Benutzung der Anlage des TCA für Personen, die nicht Mitglied im TC Aunkirchen e.V. sind.

1.   Erwerb einer Berechtigungsmarke (sog. Gastspielermarke):

      Vor Spielbeginn ist, sofern kein Vorstandsmitglied an der Anlage anwesend ist, eine sog. „Gastspielermarke“

      an den im Aushang am Clubhaus genannten Ort zu besorgen.

2.   Zu entrichtende Beträge:

       Beim Erwerb der Gastspielermarken sind folgende Beträge zu entrichten:

       12,-€ je Platz und Stunde ( für 2 Spieler 6,-€ / je Spieler; spielt ein Mitglied mit einem  

       Gastspieler so zahlt der Gastspieler 6,-€ ; entsprechendes gilt für das Doppelspiel).

3.   Handhabung und Gültigkeit der Gastspielermarke:

       Vor Spielbeginn ist die Gastspielermarke an der Magnettafel am Clubhaus unter der betreffenden Platznummer,

       zu betreffenden Anfangszeit anzuheften. Die Quittung, welche beim Erwerb der Marke ausgegeben wird, ist auf-

      zubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Gastspielermarke hat nur in Verbindung mit der zugehörigen

      Quittung Gültigkeit.

4.   Abgabe der Gastspielermarke:

       Nach Spielende ist die Gastspielermarke gemeinsam mit der Quittung in den Briefkasten unter der Magnettafel

       zu werfen.

5.   Hinweis auf Platzordnung und weisungsbefugte Personen:

       Die Tennisanlage des TCA darf nur in entsprechender Ausrüstung benützt werden (Schuhe, Kleidung, etc.).

       Ein Gastspieler hat die allgemeinen Regeln für die Platz-und Anlagenbenützung (Bewässerung vor Spielbeginn,

       Abziehen nach Spielschluss, Abfallbeseitigung, Betreten des Clubhauses nur ohne Tennisschuhe, etc.) laut Platz-

       ordnung zu beachten. Den Anweisungen von Vorstandschaftsmitgliedern ist Folge zu leisten. 

6.   Ahndung von Verstößen:

      Verstößt ein Gastspieler gegen einen dieser Punkte, so kann er von jedem Vorstandschaftsmitglied mit sofortiger

      Platzsperre belegt werden und muss das Spiel sofort beenden. Der bezahlte Betrag wird nicht zurückerstattet.

7.   Aushang:

      Diese Ordnung ist immer mit der Bitte um Verständnis für diese Ordnung und um Einhaltung im Interesse aller,

      die die Anlage des TCA benutzen wollen, im Glaskasten, außen am Clubhaus deutlich sichtbar auszuhängen.

      Zusätzlich ist am Eingang zur Anlage des TCA eine Hinweistafel auf diese Ordnung anzubringen.

Diese Gastspielerordnung wurde beschlossen von der Mitgliederversammlung am 25.02.1996

Aunkirchen,__.__.1996                     Josef Schafflhuber, 1. Vorstand

 

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