Finanzordnung
Diese Ordnung regelt den Umgang mit dem Vereinskapital und bestimmt hierzu berechtigte Personen.
1. Berechtigte Personen und deren Kompetenzen, soweit diese dem satzungsgemäßen Zweck des Vereins dienen:
1. 1.Vorsitzender:
Der 1. Vorsitzende kann bis zu einer Summe von 100,- DM ( 500,- € ) ohne Rückfrage beim Vereinsausschuss
frei über deren Verwendung bestimmen.
2. Kassier:
Der Kassier erledigt sämtliche Kassengeschäfte des Vereins. Soweit Ausgaben dem Vereinsausschuss bzw. dem
Vorstand nicht bekannt sind, hat der Kassier diese vor Tätigung der Ausgaben davon zu unterrichten.
3. Vereinsausschuss:
Der von der MGV* gewählte Vereinsausschuss ist berechtigt sämtliche Ausgaben des Vereins bis zu 5000 DM
( 2500,-€ ) zu beschließen.
2. Größere Anschaffungen bzw. Ausgaben über 5000,-DM müssen vom MGV beschlossen werden.
3. Sämtliche Ausgaben, die nur einem Teil der Mitglieder des Vereins zugute kommen bedürfen der Zustimmung der MGV.
4. Übersteigen Ausgaben der angegebenen Summen das vorhandene Kapital, so bedarf dies die Zustimmung der MGV.
Diese Finanzordnung wurde beschlossen von der Mitgliederversammlung am __.__.1996.
Aunkirchen,__.__.1996 Josef Schafflhuber, 1. Vorsitzender
*MGV=Mitgliederversammlung